Arbeitsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
die 1% Regelung betrifft nur den Privaten Nutzungsanteil des Dienstwagens selbst. Wenn Ihnen die Firma zuätzlich 100 EUR Zuschuss zu den Benzinkosten zahlt, dann bedeutet dies nicht dass die darüberhinaus gehenden Benzinkosten den Geldwerten Vorteil mindern. Wenn Sie für Ihre betrieblichen Fahrten darüberhinaus Fahrtkosten haben, dann sind diese (sofern nicht vom Arbeitgeber ersetzt) Werbungskosten und wenn die Kosten für Privatfahrten anfallen, dann sind diese Kosten der sogenannten privaten Lebensführung zuzuordnen.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
Darf ich Ihnen noch weiter helfen?
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