Arbeitsrecht
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Oliver Fröhlich LL.M.
Rechtsanwalt
Nach mehrmaliger Durchsicht ergibt sich nachfolgende Antwort:
Waren Sie durchgehend bei dem gleichen Arbeitgeber beschäftigt? Wenn ja, ist es durchaus auch in der Verantwortung des Arbeitgebers, dass dieser Ihnen nicht die notwendigen Schulungen zur Verfügung gestellt hat. Sofern diese Tätigkeit mit Haftungsrisiken in Ihrer Person verbunden ist, also Sie haftbar gemacht werden können, würde ich Ihnen dringend raten, dass Sie den Arbeitgeber darauf hinweisen, dass Sie weitere Schulungen benötigen, ehe Sie diese Prüfung durchführen. Ob Sie jemanden zu diesen Prüfungen begleiten können, hängt primär von der arbeitgeberseitigen Weisung ab und von den Bestimmungen Ihres Arbeitsvertrags.
Daher rate ich Ihnen, dass Sie den Arbeitgeber zu den notwendigen Schulungen auffordern, ehe Sie die Prüfung durchführen.
Sofern die Antwort geholfen hat, bitte ich um Bewertung mit 3-5 Sternen. Sie können hiernach weitere Fragen stellen.
Ich danke Ihnen.
Alles Gute für Sie.