Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Für den Wechsel in die private Krankenversicherung kommt es ausschließlich darauf an, ob ihre Einkünfte die jährlich vorgegebenen Grenzen überschreiten.
Dies gilt unabhängig von dem Fixgehalt oder dem variablen Gehalt.
D. h. mit den von Ihnen benannten Einkünften können Sie einen Antrag bei einer privaten Krankenversicherung stellen.
Welche Versicherung hier in ihre engere Auswahl kommt, ob liegt Ihrem Ermessen.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-