Arbeitsrecht
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Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,
danke ***** ***** Nutzung von justanswer.com. Gerne nehme ich mich ihrer Anfrage an.
Die Formulierung einer Antwort dauert einen Moment, da Ihre Anfrage überaus komplex ist.
Bei komplexen Anfragen bietet sich immer ein Beratungstelefonat an, das Sie über den Premium-Service problemlos buchen können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Oliver Fröhlich LL.M.
Rechtsanwalt
Die Frage ist hier, ob Sie den Vertrag gekündigt haben möchten oder sich dagegen zur Wehr setzen wollen.
Dann schließt sich die Frage an den Stundennachweis an, die nicht so eindeutig ist, wie Sie schreiben - auch wenn die Argumente durchaus durchgreifen könnten.
Als Gesprächstermin kann ich Ihnen gerne morgen früh gegen 09.00 Uhr anbieten. Hierfür buchen Sie bitte den PremiumService hinzu.
Die Stunden, die Sie anführen, sind grundsätzlich unbeachtlich. Denn es wird in Tagen abgerechnet. Daher sind auch nur diese zu beachten.
In der Tat beinhaltet der Vertrag keine Kündigungsfrist, daher kann durchaus davon ausgegangen werden, dass dieser nur durch einen wichtigen Grund ein Ende finden kann. Demnach fristlos.
In der Tat halte ich hier ein Beratungsgespräch für besser geeignet, die Entscheidung hierzu obliegt jedoch Ihnen.
Das ist kein Problem. Wir können das Gespräch auch auf Englisch führen.
Ich danke Ihnen.
Grundsätzlich können Sie dies neben dem Eingabetext hinzubuchen. Jedoch muss ich sagen, dass ich Ihnen kein Angebot zu einem Premium-Service anbieten kann.
Vielleicht wird dies systembedingt am morgigen Tag wieder möglich sein.
Wir sollten daher morgen früh schauen, ob es möglich ist.
Das wäre auch eine Option, ja.
Dort steht, dass Sie Ihre private Kontaktnummer gesendet haben. Diese habe ich nicht erhalten.
Es wird sich sicher morgen eine Lösung finden.
Ich mich auch.
Einen schönen Abend noch für Sie.
Sie müssten eine neue Anfrage buchen und hierüber den PremiumService buchen.