Arbeitsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ist denn in Ihrem Arbeitsvertrag eine Kündigungsmöglichkeit vor Ablauf der Befristung vereinbart worden?
Wie wird die Kündigung gerechtfertigt.
Wieviele Mitarbeiter hat der Betrieb?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
nach dem Inhalt des Vertrages kann der Arbeitgeber Sie vor Ablauf der Befristung leider ordentlich kündigen. So wie Sie mir den Fall schildern arbeiten im Betrieb weniger als 10 Vollzeitkräfte so dass das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet. Eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht macht hier dann leider wenig Sinn.
Die Kündigung geht daher leider so in Ordnung.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Gerne!
Bitte vergessen Sie nicht eine Bewertung zu hinterlassen. Vielen Dank!
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