Arbeitsrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
was sagt denn der Arzt zum Beschäftigungsverbot ?
Was für eine Tätigkeit führen Sie genau aus ? Müssen Sie schwer heben ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Ein Beschäftigungsverbot ist auszusprechen , wenn aufgrund der Beschäftigung eine Gefahr für die werdende Mutter oder das Kind besteht. Ab dem dritten Monat greift das Verbot, Schwangere in beförderungsmitteln zu beschäftigen. Dabei kommt es nicht auf die Art des Fahrzeuges an. Man wird, wenn Sie quasi ganztägig von "Ort zu Ort" fahren, wie mit einer solchen Berufsgruppe gleichsetzen, sodass der AG Ihnen ein Beschäftigungsverbot aussprechen muss und Ihnen z.B. alternativ eine Tätigkeit im Innendienst anbieten darf.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist.Anderenfalls nehmen Sie bitte eine Bewertung (3-5Sterne) vor. Vielen Dank.
haben Sie meine Antwort erhalten ? Ergeben sich denn hierzu noch Nachfragen ?
das Schlafen im Hotel wird man eher als unproblematisch ansehen können, aber die Fahrten im PKW werden das Beschäftigungsverbot auslösen (ab dem 3. Monat).
gerne !
Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und alles Gute.