Arbeitsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
was ist denn der Grund für die Freistellung ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Natürlich dürfen Sie Kollegen, mit denen Sie ggf. auch privat verkehren kontaktieren und informieren. Kunden jedoch nicht, denn Freistellung bedeutet, Enthaltung auf geschäftlicher Ebene.
Grundsätzlich könnte man eine Freistellung auch arbeitsgerichtlich überprüfen lassen, was, wenn sie ohne Grund erfolgt, sicher auch erfolgreich wäre.
Man könnte aber auch die Situation zunächst hinnehmen und abwarten, zumal Ihr Lohn Ihnen ja ungekürzt weiter gezahlt werden muss.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
das kommt darauf an, ob die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich erfolgte. Bei einer widerruflichen Freistellung müssen Sie "verfügbar" sein.
ssie ist nur unwiderruflich, wenn es ausdrücklich dabei steht.
haben Sie noch Nachfragen ? Wenn nicht, sind Sie doch bitte nun so freundlich und geben für meine Arbeit für Sie eine entsprechende Bewertung ab. Vielen Dank.
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