Arbeitsrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,
danke für die Nutzung von justanswer.com.
Zu ihrer Rechtsfrage:
Sofern Sie eine Einzugsermächtigung abgegeben haben, würde ich einfach diesen Einzug stornieren.
Die Kündigung per Post sollten Sie per Einwurf-Einschreiben versendet haben. So können Sie jederzeit deren Zugang als Beweis führen.
Haben Sie Rückfragen?Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Danke für Ihre Ergänzung.
Das sollten Sie tun, wenn Sie nicht Gefahr laufen möchten für Dienste zu zahlen, die Ihnen nicht bereitgestellt werden. Oder auch auch, wenn Sie merken, die Kündigung wird nicht akzeptiert.
Sofern Sie die Fristen beachten, die evtl. einzuhalten sind. Ja, dann wären Sie im Recht.
Sofern Sie die Kündigung in der Zustellung beweisen können und Sie die Kündigungsfristen hierzu beachten, ja.
Bitte bewerten Sie mti 3-5 Sternen.
Sie können hiernach weitere Fragen im Bedarfsfalle stellen.
Ich danke Ihnen.
Sie können die Kündigung problemlos per Einwurf-Einschreiben nachweisen.