Arbeitsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
was meinen Sie denn "mit wir hatten uns geeinigt" ? Laut Unterlagen war es eine Kündigung und keine Vereinbarung ?
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Wenn Sie eine entsprechende getroffene Vereinbarung auf den 30.06.2022 nicht nachweisen können, würde die korrigierte Kündigung unter Einhaltung der 14 tägigen Frist leider bestand haben.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
was meinen Sie mit vorverlegen ?
in der Kündigung zum 30.06. steht allerdings auch hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt und dies wäre ja der 10.06. Damit passt es leider schon.
Den Resturlaub muss man Ihnen mit der letzten Lohnabrechnung auszahlen.
den Urlaub muss er automatisch auszahlen.
Für die weiteren Fragen stelle ich Ihnen gern ein Angebot ein.
wenn der Minijob auch mit einer 14 tägigen Probezeitkündigung gekündigt wurde und keine 6 Monate Probezeit vereinbart wurden (sonst wäre die Probezeit noch nicht abgelaufen), dann wäre die Kündigung unwirksam. Allerdings könnten Sie gleichwohl nicht klagen, weil nach dem Kündigungsschutzgesetz dieses erst nach einem 6 monatigen Bestehen des AV zur Anwendung gelangt.
ich kann nichts Gegenteiliges erkennen, zumal bei dem 450 EUR Job noch keine 6 Monate vergangen sind.
danke für die Rückmeldung.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und alles Gute.