Arbeitsrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Kunde,
mein Name ist Steffan Schwerin und ich bin seit mehr als 13 Jahren Rechtsanwaltmit den Fachrichtungen Mietrecht und Familienrecht u.a.
Ihre Anfrage habe ich gelesen, und gebe mein Bestes, um Ihnen weiter zu helfen.
Wie kann ich Ihnen weiterhelfen?
Wennnach der Beantwortung noch Unklarheiten bestehen, fragen Sie nach. Ich antwortegern und freue mich auch mal über ein nettes Dankeschön – wenn Sie es wünschenauch gern telefonisch.Über eine Bewertung meiner Antwort (Sterne über der Frage) würde ich mich sehrfreuen, damit ich meinen Service auch weiterhin anbieten kann.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Schwerin
Rechtsanwalt
Im Rahmen einer Onlineberatung istes im Rahmen einer Vertragsprüfung fast unmöglich jede einzelne Klausel zubewerten und dazu Stellung zu nehmen.
Daher handhabe ich es immer so, denVertrag allgemein zu prüfen, Ihnen eine allgemeine Einschätzung des Vertrageszu geben und Ihnen dann natürlich noch die Möglichkeit zu geben, zu bestimmtenKlauseln gezielte Fragen zu stellen.Ich habe den vorliegenden Arbeitsvertrag geprüft.
Der Vertrag ist nicht zubeanstanden.
Es finden sich die gängigen Klauselnin dem Vertrag.
Auffällige Klauseln, vor denen manwarnen müsste, sind nicht zu finden.
Wenn Sie Fragen zu einzelnenKlauseln haben, beantworte ich diese gern.
Ja, das kann ich noch machen. Da es aber sehr viele Kommentare sind, mache ich das heute nicht mehr, sondern gern morgen.