Arbeitsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bei einer Krankschreibung muss alles unterlassen werden, was den Heilungserfolg verzögert oder gefährdet. Es ist also nicht grundsätzlich ausgeschlossen dass ein Beamter in der Zeit seiner Krankschreibung an einer Demo teilnimmt. Es kommt darauf an ob ihm diese Teilnahme gesundheitlich schadet. Ist dies nicht der Fall, so darf er teilnehmen.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
nein, das reicht nicht aus. Der Polizist kann ja bei der Demo die Hygieneregeln einhalten.
Eine Gesundheitsgefährung liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Polizist an einer Lungenentzündung leidet und bei - 10 Grad an einer Demo teilnimmt.
das hat dann aber mit seiner Erkrankung gar nichts zu tun und kann dem Polizisten insoweit nicht zum Nachteil gereichen.
nein, kann er nicht.
Wenn Sie nun keine oben genannte Lungenentzündung hatten, dann ist es grundsätzlich Ihr Gutes Recht sich zu dieser Demo zu begeben. Wenn Sie sich dort mot Corona angesteckt haben, dann ist dies weder eine Pflichtverletzung noch ein Dienstvergehen.
Nachteile können Ihnen hier nicht entstehen.
gerne!!