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RASchiessl
RASchiessl, Rechtsanwalt
Kategorie: Arbeitsrecht
Zufriedene Kunden: 44219
Erfahrung:  Langjährige Tätigkeit im Zivilrecht
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RASchiessl ist jetzt online.

Darf ein Polizeibeamter, in der Zeit seiner Krankschreibung

Diese Antwort wurde bewertet:

Darf ein Polizeibeamter, in der Zeit seiner Krankschreibung auf eine Demo?

Sehr geehrter Ratsuchender,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bei einer Krankschreibung muss alles unterlassen werden, was den Heilungserfolg verzögert oder gefährdet. Es ist also nicht grundsätzlich ausgeschlossen dass ein Beamter in der Zeit seiner Krankschreibung an einer Demo teilnimmt. Es kommt darauf an ob ihm diese Teilnahme gesundheitlich schadet. Ist dies nicht der Fall, so darf er teilnehmen.

Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl

Rechtsanwalt

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Nunja, als gesundheitsgefährdend wird ja aktuell die Möglichkeit einer Ansteckung mit dem CoronaVirus eingeschätzt. Könnte mir dies, sofern ich anschließend Symptome ausbilde, belastend ausgelegt werden?

Sehr geehrter Ratsuchender,

nein, das reicht nicht aus. Der Polizist kann ja bei der Demo die Hygieneregeln einhalten.

Eine Gesundheitsgefährung liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Polizist an einer Lungenentzündung leidet und bei - 10 Grad an einer Demo teilnimmt.

Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl

Rechtsanwalt

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Und wenn der Polizist die Hygieneregeln als gesundheitsgefährdend für sich einstuft und sich deshalb nicht an sie hält, wie sieht es dann aus?

Sehr geehrter Ratsuchender,

das hat dann aber mit seiner Erkrankung gar nichts zu tun und kann dem Polizisten insoweit nicht zum Nachteil gereichen.

Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl

Rechtsanwalt

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Das mag sein. Wird allerdings seitens Vorgesetztem so argumentiert. Ist die Argumentation meines Vorgesetzten dann falsch und meine dann richtig?Das Ding ist, ich war während meiner Krankschreibung auf einer Demo. Habe nun Corona. Alles ganz mild und unkompliziert. Kollegen haben mich gesehen, weil die Demo an meinem Dienstort stattgefunden hat und mich meinem Votgesetzten "angezeigt".
Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Kann mein Dienstvorgesetzter mir hier Nachteile verursachen?

Sehr geehrter Ratsuchender,

nein, kann er nicht.

Wenn Sie nun keine oben genannte Lungenentzündung hatten, dann ist es grundsätzlich Ihr Gutes Recht sich zu dieser Demo zu begeben. Wenn Sie sich dort mot Corona angesteckt haben, dann ist dies weder eine Pflichtverletzung noch ein Dienstvergehen.

Nachteile können Ihnen hier nicht entstehen.

Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl

Rechtsanwalt

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Diese Kontroverse ist aktuell mitunter hart umkämpft und kann mitunter sehr verunsichern, da ich sehr pflichtbewusst bin. Die Frage ist immer, wo die genaue Grenze zu ziehen ist.
Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Haben sie vielen Dank für die Sichtweise. Das hat mir weitergeholfen.

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne!!

RASchiessl und weitere Experten für Arbeitsrecht sind bereit, Ihnen zu helfen.