Arbeitsrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage.Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite.Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
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Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Es handelt sich bei dem Punkt um einen Tippfehler meinerseits ohne Bedeutung. Bitte gedulden Sie sich noch ein wenig. Ich komme in Kürze mit einer Rückmeldung auf Sie zu.
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Gemäß § 61b des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) gilt, dass die Klage binnen drei Monaten zu erheben ist, nachdem der Anspruch gegenüber der Gegenseite schritlich geltend gemacht worden ist.
Sie haben Ihre Ansprüche am 13.06.2021 schriftlich geltend gemacht. Damit müssen Sie spätestens am 13.09.2021 die Klage erheben.
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