Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Das ist rechtlich natürlich nicht zulässig.
Ihr AG kann Sie nicht im unklaren lassen über Kurzarbeit und andere Besonderheiten zur Arbeitszeit und Arbeitsumfang.
Es gehört zu den Grundaufgaben des AG, dass er den AN über dessen Tätigkeit unterrichtet und instruiert.
Insbesondere kann er so einen wichtigen Umstand wie Kurzarbeit und Kurzarbeitende nicht unangekündigt lassen.
Normalerweise muss hier eine konkrete Vereinbarung zwischen AG und AN erfolgen.
Und zwar für eine bestimmte Zeit.
Alles andere ist unzulässig.
Wenn der AG Sie daher für Juli nicht bezahlen will, können Sie dies über einen Rechtsanwalt einfordern.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-