Sehr geehrter Fragesteller,
fassen wir nochmals zusammen:
Seit dem 1.1.2004 ist der Kündigungsschutz gegeben in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern. Zuvor waren es 5 AB, diese Zahl wurde auf 10 erhöht.Sind in einer Firma (JETZT) in der Regel 10 oder weniger Arbeitnehmer beschäftigen, wendet man das Kündigungsschutzgesetz auf diejenigen Mitarbeiter nicht an, die nach dem 31.12.2003 das Arbeitsverhältnis begründet haben. Im Umkehrschluss heißt dies: diejenigen Arbeitnehmer, die am 31.12.2003 in einem Betrieb mit 6 bis 10 Arbeitnehmer beschäftigt waren, haben Kündigungsschutz.
Sie haben mitgeteilt, dass 8 Arbeitnehmer vorhanden waren. Es wurde jedoch übersehen, dass diese nicht Vollzeit beschäftigt waren, sondern lediglich auf 5,25 Mitarbeiter kommen. Damit bestanden keine 6 - 10 Mitarbeiter, sodas kein Kündigungsschutz bvestand.
Sie haben Recht, es wurde versehentlich von 8 AN ausgegangen (dann wäre Schutz gegeben). ich bitte das Versehen zu entschuldigen und hoffe, die Darstellungen sind nun klar und nachvollziehbar.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass