Arbeitsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
sofern Sie nachweisen können, dass die Leistungen bewusst nicht erbracht wurden (der AN also wusste, dass er dies tun musste, es aber nicht tat) liegt in der Tat ein außerordentlicher Kündigungsgrund vor und Sie können den AN sofort ohne eine Kündigungsfrist kündigen und den Firmenwagen einziehen.
Mit freundlichen Grüßen