Sehr geehrter Fragesteller,
ja, Sie können der Frau grundsätzlich kündigen und das Arbeitsverhältnis auflösen.
Hat Sie gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen, lässt sich an eine fristlose Kündigung denken. Sie brauchen dann einen entsprechenden Kündigungsgrund.
Ansonsten bleibt Ihnen lediglich die ordentliche Kündigung. Da Sie lediglich 7 Arbeitnehmer haben, fallen Sie nicht unter das Kündigungsschutzgesetz und brauchen hier keinen Kündigungsgrund. Ist die Frau allerdings seit 30 Jahren bereits tätig und handelte sich hier um einen Betriebsübergang durch die Übernahme der Praxis nach § 613a BGB haben Sie eine sehr lange Kündigungsfrist nach § 622 BGB von 7 Monaten zum Ende eines Kalendermonats.
Alternativ ließe sich gegebenenfalls mit der Arbeitnehmerin auch noch einmal sprechen, ob Sie zum Beispiel einem Aufhebungsvertrag zustimmt. Dann könnte man das Beendigungstatbestände frei festsetzen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hilfreich geantwortet habe und stehen bei Nachfragebedarf jederzeit gerne zur Verfügung.
Über eine anschließende positive Bewertung (3 bis 5 Sterne) freue ich mich.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt