Sehr geehrter Ratsuchender,
legen Sie gegen den Bescheid mit der Verweigerung des ALG I wegen Sperrzeit noch diesen Monat (um die Monatsfrist sicher einzuhalten) schriftlich (nicht E-Mail) und unterschrieben Widerspruch ein.
Erklären Sie, dass Sie kurzzeitig die Arbeit verlassen mussten, um Ihren Chef über die fortlauifenden Beleidigungen des Kollegen zu informieren. Dieser hat dann ein Weiterarbeiten selbst verhindert, indem er Sie nach Hause geschickt hat und dann nicht mehr für Sie erreichbar war.
Sollte das Arbeitsamts den Widerspruch abweisen, müssen Sie überlegen, ob Sie vor dem Sozialgericht klagen. Das kostet bis auf ggf. bei verlorener Klage den eigenen Anwalt nichts.
Am besten wäre es gewesen, den Sachverhalt in einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu klären. Selbst wenn da ein Vergleich bei herauskommt, hätte das Arbeitsamt das in der Regel akzeptiert.
Eine solche Klage wird aber schwierig, wenn Sie mittlerweile die wohl unwirksame mündliche Kündigung faktisch akzeptiert haben, indem Sie einen neuen Job schon angenommen haben.
Hier läuft zudem eine kurze Klagefrist von 3 Wochen ab der angeblichen Kündigung. Wenn Sie nach Hause geschickt werden und dann keiner mehr erreichbar ist, muss man wohl diesen Tag als "Kündigungsdatum" ansehen.
Insofern macht eine Klage vor dem Arbeitsgericht keinen Sinn mehr und Sie sollten sich auf die sozialrechtliche Seite kümmen.
Auch wenn Sie vor dem Sozialgericht keinen Anwalt brauchen, sollten Sie sich jedenfalls mit Erhalt des Widerspruchsbescheides einen im Sozialrecht tätigen Anwalt vor Ort suchen. Sie sollten mit dem klären, ob sich das lohnt, wenn Sie Anwaltskosten bei verlorener Klage von gerne um die 800 - 1200 Euro in Verhältnis setzen zu dem ALG I, dass Sie zu erwarten haben, wenn Sie schon ab 20.12. wieder einen Job hatten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben, geben Sie bitte eine entsprechende Bewertung ab, denn nur dann erhalte ich meine Vergütung über Just Answer. Nach einer solchen Bewertung können Sie allerdings auch ohne weitere Zusatzkosten an dieser Stelle Nachfragen zum gleichen Thema stellen.
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Mit freundlichen Grüßen
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