Arbeitsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
ich erlaube mir zur Vermeidung von Missverständnissen nachzufragen:
Der Arbeitgeber beschäftet regelmäßig weniger als 10 Arbeitnehmer ? Wann ist denn die Betriebsveräußerung erfolgt ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
ich kann Sie gerne anrufen, dann müssten Sie aber einen entsprechenden Premiumservice buchen.
vielleicht können Sie eine andere Zahlungsmethode wählen ?
ich kann Sie natürlich auch schriftlich beraten !
doch lieber schriftlich ?
jetzt hat es geklappt ! ich melde mich gleich bei Ihnen !
ich wollte Ihnen nochmals die Gesetzesstelle für die Kündigungsfrist (§ 622 Abs. 2 Nr. 5 BGB) benennen.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Frau alles Gute und viel Erfolg !