Arbeitsrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ja, Ihr Firmenlogo darf Ähnlichkeiten mit dem bereits bestehenden Logo der Firma Ihres Onkels haben.
Rechtlich maßgeblich ist allein, dass Sie sicherstellen, dass keine Verwechselungsgefahr besteht.
Wenn Sie nun mitteilen, dass Sie in einem völlig anderen Sektor tätig werden wollen, und wenn Sie zudem die Logofarben ändern wollen, dann bestehen an der Verwendung des Logos keine rechtlichen Bedenken.
Haben Sie keine Nachfragen, dann klicken Sie bitte zur Bewertung mit der Maus oben rechts die Sterne (3-5 Sterne) an.
Vielen Dank!
Mit freundlichen GrüßenKristian HüttemannRechtsanwalt
Sie wären rechtlich auf der sichersten Seite, wenn Sie die Farben komplett ändern würden.
Sehr gern!