Arbeitsrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage.Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt rechtlich geprüft.Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Ja, das können Sie.
Sämtliche Dienstleistungen im Bereich "Coaching" sind nicht geschützt.
Sie können daher Ingenieure, Rechtsanwalte, Ärzte etc. coachen, ohne mit dem jeweiligen Berufsrecht in Konflikt zu kommen (sofern keine fachliche Tätigkeit ausgeübt wird).
Dies gilt insbesondere für Bereiche des Vertriebs und Verkaufs, da diese ebenfalls nicht vom Gesetzgeber geschützt und reglementiert sind.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen Grüßen-Kanzlei-fuer-Wirtschaftsrecht.de-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
Studiengänge können Sie jedoch nicht anbieten.
Mit freundlichen Grüßen-Kanzlei-fuer-Wirtschaftsrecht.de-
ja, Sie können die Bereiche (auch kaufmännisch) anbieten.
Sie können nur kein Studium anbieten, da hier eine Lehreinrichtung vorhanden sein muss und mind. ein Doktor (kein "einfaches Studium") als "Lehrender" tätig sein muss.
ja, das können Sie beides so tun.
So wie beschrieben bestehen keine Bedenken.