Arbeitsrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Ich bin Rechtsanwalt Dr. Traub und würde Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
In Deutschland besteht Schulpflicht.
Die entsprechenden Regelungen finden sich u. a. in den Länderverfassungen.
Da Läuse letztlich nicht ernsthaft gesundheitsschädlich sind, begründet dies keine Entbindung von der Schulpflicht.
Ausnahme:
Nur wenn die Schule selbst den Schuldienst für ein paar Tage einstellen würde, wäre eine Nichtanwesenheit legitim.Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, können Sie dies gern über den Telefon-Premium-Service anfordern.Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-