Arbeitsrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte Ratsuchende,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie sollten sich hier an einen Anwalt wenden der sich auf Kapitalanlagerecht spezialisiert hat.
Wenn Sie 2013 nicht über die Risiken der Anlage (dazu zählt auch die Laufzeit, die Frage der Kündbarkeit und die Frage der Handelbarkeit) nicht hinreichend aufgeklärt worden sind, dann kommt gegen den Vermittler der Anlage ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer feherhaften Anlageberatung in Betracht. Sie können natürlich, wenn Sie gegen den Vermittler vorgehen außergerichtlich und gerichtlich Prozesskostenhilfe beantragen.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Ratsuchender,
darf ich Sie fragen: In welcher Stadt wohnen Sie denn?
So leid es mir tut. In Ihrer Umgebung ist auf dieser Plattform leider kein Anwalt tätig.
Ich selbst beschäftige mich zwar seit über 20 Jahren mit Kapitalanlagerecht, meine Kanzlei ist aber in Regensburg.