Arbeitsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich ist es auch möglich einen Mitarbeiter zu kündigen, während er arbeitsunfähig krank geschrieben ist.
Die Kündigung hängt nun nicht davon ab, ob der Arbeitnehmer gesund ist oder nicht.
Ausschlaggebend ist vielmehr dass die Kündigung dem Mitarbeiter zugeht und dass (sofern das Kündigungsgesetz anwendbar ist) der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund benennen kann (Betriebsbedingte Kündigung als Beispiel).
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
haben Sie vielen Dank. In diesem Falle brauchen Sie keinen Kündigungsgrund und können den Mitarbeiter ohne Probleme auch mit seinem Bandscheibenvorfall ordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist des § 622 I BGB (beziehungsweise die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag) müssen Sie natürlich einhalten.
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Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen!