Arbeitsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wie soll denn diese Splittung aussehen? So dass Sie insgesamt nur 450 EUR verdienen?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl Rechtsanwalt
haben Sie vielen Dank.
Bei der Zuverdienstgrenze ist doch ausschlaggebend dass Sie diese nicht überschreiten. Ob Sie hier einen Job über 450 EUR annehmen oder 2 Jobs mit insgesamt 450 EUR, Sie also Ihren Verdienst splitten, ist grundsätzlich nicht von Bedeutung solange Sie die Zuverdienstgrenze eingalten.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
Gerne!