Arbeitsrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Wenn Sie sich in diesem Punkt betrogen fühlen, könnten Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Allerdings müssten Sie nachweisen, dass man Ihnen beim Vertragsschluss versprochen hat, dass die Kündigung bei der Telekom von O2 übernommen wird. Dies sollte bestenfalls in Ihrem Vertrag vereinbart worden sein. Anderenfalls können Sie nur den Verkäufer als Zeugen benennen. Möglich ist natürlich, dass sich der Mitarbeiter nicht mehr an das Gespräch erinnert bzw. erinnern will. Sie sollten sich in jedem Fall schriftlich an O2 wenden und den Sachverhalt dort so vortragen und anfechten, hilfsweise jedoch auch kündigen.
.
Sollte Ihre Frage beantwortet sein, würde ich mich über Ihre positive Bewertung durch Anklicken der Sterne ( 3-5) freuen. Dadurch wird das Guthaben auf Ihrem Kundenkonto an mich weiter geleitet und die Beratung vergütet. Sollten Sie noch Hilfe zu dieser Problemstellung benötigen, zögern Sie nicht, weitere kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort.
Mit freundlichen Grüßen
K. Nitschke
Rechtsanwältin
Wenn man Sie bei Vertragsschluss getäuscht hat, dann schreiben Sie an O2, dass Ihnen der Mitarbeiter versprochen hat, dass man den bestehenden Vertrag bei der Telekom für Sie kündigt und Sie den Vertrag bei O2 nur aus diesem Grund abgeschlossen haben. Schließlich wollten Sie keine zwei Verträge haben. Schreiben Sie, dass Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und benennen Sie den Mitarbeiter bei O2 mit Namen.
Sie sollen ja auch anfechten
Allerdings haben Sie das Problem, dass Sie beweisen müssen, dass Ihnen der O2 Mitarbeiter versprochen hat, den Vertrag bei der Telekom zu kündigen. War vielleicht noch jemand bei dem Gespräch dabei? Ein Freund vielleicht?
Haben Sie den Chatverlauf denn noch? Haben Sie diesen vielleicht abgespeichert?
Da der Chat die Grundlage für den Vertragsschluss ist, sollte dieser auch bei O2 gespeichert sein.
Bitten Sie daher darum, dass man Ihnen nachweist, wie der Vertrag bei O2 überhaupt zustande gekommen ist.
Wie gesagt: Sie müssen sich schriftlich an o2 wenden und den Vertrag zunächst wegen arglistiger Täuschung anfechten und den Sachverhalt erklären. Zudem fordern Sie bei o2 den Nachweis, wie der Vertrag überhaupt bei O2 zustande gekommen ist.
Wenn Sie den Vertrag bei O2 nicht bezahlen, wird man den Vertrag irgendwann automatisch kündigen. Allerdings wird O2 dann Schadensersatz für die Restlaufzeit fordern. Wenn Sie dieses Geld nicht bezahlen, wird es sehr wahrscheinlich zu einer Klage kommen. Spätestens dann muss O2 nachweisen, WIE der Vertrag abgeschlossen wurde.
Dann schreiben Sie ebenfalls, dass Sie die Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung widerrufen. Dann darf O2 nicht mehr abbuchen
Die Anfechtung funktioniert, wenn Ihnen der Mitarbeiter in diesem Chat tatsächlich mitgeteilt hat, dass er für Sie die Vertragskündigung bei der Telekom unternimmt. Sollten Sie aber vielleicht in dem Chat etwas missverstanden haben, dann geht das leider zu Ihren Lasten und Sie hätten tatsächlich zwei Verträge.
Sehen Sie, und das berechtigt zur Anfechtung! Das muss sich aber auch aus dem Chat ergeben.
Gerne! Denken Sie doch bitte noch an die Bewertung durch Anklicken der Bewertungssterne.
Alles Gute für Sie!