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ra-huettemann
ra-huettemann, Rechtsanwalt
Kategorie: Arbeitsrecht
Zufriedene Kunden: 49379
Erfahrung:  RA seit 21 Jahren mit den Fachgebieten Verbraucherrecht, Mietrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und Zivilrecht
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ra-huettemann ist jetzt online.

Hallo es gab Heute eine Wahl für den Wahlvorstand

Diese Antwort wurde bewertet:

Hallo es gab Heute eine Wahl für den Wahlvorstand (Betriebsratswahl) es gab eine ganz normale Wahl, alle haben gewählt nur Kamm es leider zu keinem Wahlergebnis. Der Herr von der Gewerkschaft konnte uns dann leider auch nicht sagen was jetzt passieren wird
JA: Ich verstehe. Bitte nennen Sie mir Ihr Bundesland.
Customer: hessen
JA: Vielen Dank. Gibt es noch etwas, dass der Anwalt wissen sollte?
Customer: Der Gewerkschafter sagte nur das er sich jetzt beraten muss und das er keine Notwendigkeit sieht

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

zur abschließenden Bearbeitung Ihrer Anfrage benötige ich noch folgende Informationen: Aus welchem konkreten Grund ist es denn zu keinem Ergebnis der BR-Wahl gekommen?

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Wir hatten 6 Personen zur Wahl und 62 stimmen drei hatten eine Mehrheit aber eine von den drei hatte weniger als 50% der Stimmen, deswegen sagte der Gewerkschafter das es aus diesem Grund keinen Wahlvorstand gibt
Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Weil jede Person mindestes über 30 stimmen haben muss

Vielen Dank.

Ich werde Ihnen hier in einigen Minuten eine Antwort einstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt

Vielen Dank für Ihre Geduld.

Im Rahmen der Betriebsversammlung wird der Wahlvorstand von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer gewählt - § 17 Absatz 2 Satz 1 BetrVG.

Das bedeutet: Zum Mitglied des Wahlvorstands ist gewählt, wer die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Arbeitnehmer auf sich vereinigen kann.

Ist nun - wie in Ihrem Fall - keine erfolgreiche Wahl erfolgt, weil einer der Kandidaten nicht die erforderliche Mehrheit erlangt hat, so gilt: In diesem Fall kann eine Bestellung des Wahlvorstands nur durch das Arbeitsgericht erfolgen - § 17 Absatz 4 BetrVG.

Der Antrag muss in diesem Fal von drei Wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft gestellt werden.

Klicken Sie oben auf die Bewertungsterne (=3-5 Sterne/"Toller Service","Informativ & hilfreich","Frage beantwortet"), wenn Sie keine Nachfrage haben ("Dem Experten antworten"), denn nur dann zahlt JustAnswer die Vergütung für die anwaltliche Beratung an mich aus.

Gern können wir Ihr Anliegen auch telefonisch im persönlichen Gespräch ausführlich erörtern, sofern Sie dies wünschen.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt

ra-huettemann und weitere Experten für Arbeitsrecht sind bereit, Ihnen zu helfen.