Arbeitsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das geht so natürlich nicht. Der Arbeitgeber kann Sie nicht dazu zwingen mit Ihrem Privathandy eine Whatsapp Gruppe zu nutzen. Er müsste Ihnen wenn dann ein Diensthandy zur Verfügung stellen.
Selbst wenn Sie ein Diensthandy hätten läge in der von Ihnen beschriebenen Nutzung eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Mitarbeiter vor, wenn die Fehler der Arbeitnehmer auf diese Weise veröffentlicht werden.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt