Arbeitsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Darf ich Sie Fragen: Findet sich denn in Ihrem Vertrag auch ein nachvertargliches Wettbewerbsverbot mit Karenzentschädigung?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Ratsuchende,
haben Sie vielen Dank.
In diesem Falle haben Sie nur während Ihres Arbeitsverhältnisses eine Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber ihm nicht Konkurrenz zu machen.
Sobald das Arbeitsverhältnis aber beendet ist, dürfen Sie natürlich für die Kunden Ihres ehemaligen Arbeitgebers tätig werden. Wollte Ihr Arbeitgeber dies verhindern, dann hätte er in Ihren Arbeitsvertrag ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot aufnehmen müssen, in welchem er sich dann allerdings verpflichtet Ihnen während der Dauer des Verbotes eine Entschädigung zu zahlen.
Fehlt ein solches nachvertragliches Wettbewerbsverbot, so können Sie nach Ende des Arbeitsvertrages in Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber treten.
Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben geben Sie bitte eine Bewertung meiner anwaltlichen Beratung ab (bitte klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne 3-5).
Gerne!