Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gerne will ich Ihnen Ihre Frage auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts beantworten und Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Es ist davon auszugehen, dass Ihr AG, unabhängig von einer Kündigung oder Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, den entstandenen Schaden ggü. Ihnen geltend macht, wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung nicht übernimmt.
Maßgeblich ist das Wort "schuldhaft". Da Sie im Unfallprotokoll die Bedingung des Navigationsgeräts während der Fahrt angegeben haben, kann sich der AG einfach hierauf berufen.
Ich bedaure Ihnen keine positivere rechtliche Einschätzung übermitteln zu können, würde mich jedoch gleichwohl über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Bemühungen und die Vornahme meiner rechtlichen Ausführungen freuen.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-