Vielen Dank für Ihre Klarstellungen!
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Abmahnung unter den gegebenen Umständen rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Eine solche Abmahnung kann der AG aussprechen, wenn dem AN eine schwer wiegende schuldhafte Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten zur Last fällt.
Das ist hier leider der Fall, denn Sie hätten den Spätdienst für den Kollegen nur mit der ausdrücklichen Zustimmung, jedenfalls aber in Abstimmung, mit Ihrem Vorgsetzten übernehmen dürfen.
Dies vor allem deshalb, weil Ihnen hätte klar sein müssen, dass Sie am folgenden Freitag arbeiten mussten. Die Tatsache, dass Sie sich im Dienstplan verlesen haben, entlastet Sie insoweit leider nicht.
Die Abmahnung ist daher leider berechtigt.
Ich bedaure außerordentlich, Ihnen keine angenehmere Mitteilung machen zu können, aber ich bin als Rechtsanwalt verpflichtet, Ihnen die Rechtslage wahrheitsgemäß darzustellen.
Klicken Sie für die in Anspruch genommene anwaltliche Beratung bitte abschließend oben auf die Bewertungsterne (=3-5 Sterne), wenn Sie keine Nachfrage haben ("Dem Experten antworten"), denn nur dann wird meine Vergütung für die erbrachte Rechtsberatung an mich ausgezahlt.
Sie können nach Ihrer jetzigen Bewertung jederzeit und beliebig oft nachfragen!
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt