Vielen Dank für Ihre weiteren Mitteilungen!
Gegenüber Ihrem AG trifft Sie als AN eine Treuepflicht, deren Verletzung arbeitsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen kann. Unter den gegebenen Umständen rate ich Ihnen daher zur Zurückhaltung gegenüber den Eltern.
Sollte nämlich tatsächlich bekannt werden, dass Sie die Eltern informiert haben, so laufen Sie das unwägbare Risiko, zumindest abgemahnt zu werden. Sollten sich die Informationen als nicht zutreffend erweisen, müssten Sie äußerstenfalls sogar mit einer Kündigung rechnen.
Anwaltlich rate ich Ihnen daher zur Vorsicht. Zweckmäßig und sinnvoll wäre es unter den vorliegenden Umständen, wenn Sie sich an die Bereichsleitung wenden, um einen betriebsinternen Klärungsprozess zu initiieren!
Klicken Sie für die in Anspruch genommene anwaltliche Beratung bitte abschließend oben auf die Bewertungsterne (=3-5 Sterne), wenn Sie keine Nachfrage haben ("Dem Experten antworten"), denn nur dann wird meine Vergütung für die erbrachte Rechtsberatung an mich ausgezahlt.
Sie können nach Ihrer jetzigen Bewertung jederzeit und beliebig oft nachfragen!
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt