Arbeitsrecht
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ich arbeite derzeit in Vollzeit und beginne ab dem 01.08.18 meine Ausbidlung im selben Betrieb.Meine Frage nun:Ich habe bereits 90% meines Urlaubanspruchs für dieses Jahr verplant. Stehen mir mit einem neuen Vertrag auch erneut der Anspruch auf Urlaub zu? Ich würde somit "einige Tage mehr" für mich herausholen.Meinen Festvertrag verliere ich ja durch den neuen Ausbildungsvertrag.
Guten Tag.
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn man den Arbeitgeber wechselt im laufenden Jahr kann dieser einen Nachweis verlangen, wie viel Urlaub beim alten Arbeitgeber schon verbraucht wurde.
Gesetzlich steht Ihnen nur einmal der Urlaub zu.
Ob man im Ergebnis einige Tage "Gewinn" macht, kommt darauf an, was genau der alte Arbeitgeber bescheinigt.