Arbeitsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber Ihnen gegenüber ein Weisungsrecht über Ort, Zeit und Art der Tätigkeit die Sie im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses auszuführen haben.
Dieses Weisungsrecht wird allerdings durch den Arbeitsvertrag eingeschränkt. Wenn also in Ihrem Arbeitsvertrag die Bezeichnung Servicemonteur genannt wird, dann ist dies verbindlich und darf seitens des Arbeitgebers nicht einseitig ohne wichtigen Grund in Servicetechniker abgeändert werden.
Bei der Frage ob Sie hier entsendet werden dürfen und ob Sie die Arbeiten innerhalb einer bestimmten Zeitvorgabe erfüllen müssen kommt es ebenso auf den Arbeitsvertrag an. Jedenfalls kann durch eine nachträgliche Stellenbeschreibung der Arbeitsvertrag nicht ohne Ihre Zustimmung abgeändert werden.
Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben geben Sie bitte eine Bewertung meiner anwaltlichen Beratung ab (bitte klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne 3-5).
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt