Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Für die Trennung von einem Geschäftsführer bedarf es zunächst der Abberufung durch die Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung, durch welche die organschaftliche Stellung des Geschäftsführers erlischt. Es muss also zunächst ein entsprechender Abberufungsbeschluss durch die Gesellschafter gefasst werden.
Ist dieser Beschluss gefasst, so muss hierneben das GF-Anstellungsverhältnis durch eine ordentliche/außerordentliche Kündigung oder aber (wie hier) durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Für den Abschluss dieses Aufhebungsvertrages ist dann die Unterschrift des aktuellen GF als des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft ausreichend!
Klicken Sie für die in Anspruch genommene anwaltliche Beratung bitte abschließend oben auf die Bewertungsterne (=3-5 Sterne), wenn Sie keine Nachfrage haben ("Dem Experten antworten"), denn nur dann wird meine Vergütung für die erbrachte Rechtsberatung an mich ausgezahlt.
Sie können nach Ihrer jetzigen Bewertung jederzeit und beliebig oft nachfragen!
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt