Arbeitsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
danke für die Nutzung von Justanswer.
Man könnte natürlich mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie unbezahlt freigestellt werden. In dieser Zeit wären Sie aber auch nicht "im System". Oder Sie vereinbaren, dass er Sie bezahlt freistellt und Sie diese Zeit später durch Überstunden "nacharbeiten". Wenn es nur 4 Wochen sein sollen, wäre auch möglich, dass Sie im Anschluss an die Elernzeit Ihren Jahresurlaub nehmen.
Ich hoffe, Ihnen einen Überblick gegeben zu haben. Falls noch Fragen bestehen, teilen Sie mir diese bitte mit.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie müssten freigestellt werden von der Arbeitsverpflichtung, aber eben mit Bezüge, damit der AG die Sozialversicherungsleistungen abführen kann/muss.
Wie man dies praktisch umsetzt, wenn Sie Überstunden und Urlaub ablehnen, ist für mich nicht erkennbar. Denn es scheint eher unrealistisch, dass der AG Ihnen den Lohn ohne Leistung und ohne "Aufarbeitung" "schenken" wird.
bei beiderseitigem Einverständnis gibt es keine Grenzen. Aber man muss natürlich davon ausgehen, dass eine Aufarbeitung realistisch möglich sein muss, denn die Überstunden sind ja nicht unbegrenzt durchsetzbar.
ohne Bezüge und Versicherung ist auch Sonderurlaub möglich.
Bitte bedenken Sie, dass Sie geld haben wollen, aber keine Leistung erbringen. Dies wird Ihr AG ggf. nicht mittragen wollen.
Wenn Sie sich - da ohne Bezüge - freiwillig krankenversichern wollen, entstehen im Baistarif Kosten von ca. 200 EUR monatlich (das variiert von Kasse zu Kasse, hier sollten Sie sich bei Ihrer Kasse erkundigen).
es gibt eine krankenversicherungspflicht, d.h. Sie müssen sich versichern.