Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Da Sie - wie Sie angeben - einen neuen Arbeitsvertrag geschlossen haben, ist dies grundsätzlich leider rechtens.
Im Einzelnen:
Sofern in einem bestehenden Arbeitsvertragsverhältnis die vertragswesentlichen Umstände und Konditionen - insbesondere Vergütung, Arbeitszeit, Tätigkeiten, Urlaubsregelungen und konkrete Position - geändert werden sollen, so bedarf diese inhaltliche Vertragsänderung stets der ausdrücklichen Zustimmung des Arbeitnehmers.
Stimmt dieser der Vertragsänderung nicht zu, so bleibt dem Arbeitgeber nur die Möglichkeit einer Änderungskündigung.
Haben Sie nun aber dem Abschluss des (geänderten) Vertrages (="neuer Vertrag") bereits zugestimmt, so ist die mit dieser Vertragsänderung verbundene Herabstufung leider auch rechtlich bindend geworden.
Ich bedaure außerordentlich, Ihnen keine angenehmere Mitteilung machen zu können, aber ich bin als Rechtsanwalt verpflichtet, Ihnen die Rechtslage wahrheitsgemäß darzustellen.
Klicken Sie für die in Anspruch genommene anwaltliche Beratung bitte abschließend oben auf die Bewertungsterne (=3-5 Sterne), wenn Sie keine Nachfrage haben ("Dem Experten antworten"), denn nur dann wird meine Vergütung für die erbrachte Rechtsberatung an mich ausgezahlt.
Sie können nach Ihrer jetzigen Bewertung jederzeit und beliebig oft nachfragen!
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt