Arbeitsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn die Vorwürfe in der Abmahnung nicht stimmen, dann sollten Sie gegen die Abmahnung vorgehen. Sollte es zu einer Kündigung kommen, so kann im Rahmen einer Kündigungsschutzklage geklärt werden ob de Abmahnung zu Recht erfolgt ist oder nicht.
Besser wäre es natürlich direkt gegen die Abmahnung vorzugehen. Sie können gegenüber dem Arbeitgeber die Erfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen. Sollte er sich weigern, so können Sie auf Entfernung aus der Personalakte klagen. In diesem Verfahren muss dann er Arbeitgeber darlegen und beweisen, dass die Abmahnung berechtigt gewesen ist. Kann der Beweis nicht erbracht werden, so muss die Abmahnung entfernt werden.
Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben geben Sie bitte eine Bewertung meiner anwaltlichen Beratung ab (bitte klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne 3-5).
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
die Abmahnung ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Auch eine mündliche Abmahnung kann in die Personalakte aufgenommen werden (Aktenvermerk).