Arbeitsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Wenn Sie der Arbeitgeber zur Fortbildung geschickt hat, dann hat er von seinem Direktions- Weisungsrecht gebrauch gemacht. In diesem Falle besteht grundsätzlich kein Anspruch des Arbeitgebers dass Sie Fortbildungszeit nacharbeiten müssen. Die Fortbildung war in diesem Falle Teil Ihrer Arbeit.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Ratsuchende,
ja selbstverständlich. Wenn Sie bei einer einwöchigen Fortbildung waren, dann ist dies reguläre Arbeitszeit und Sie müssen hier nichts nachholen.
ja das gilt für alle Betriebe auf deutschem Boden. Eine Ausnahme wäre allenfalls dann in Betracht zu ziehen, wenn Sie mit dem Arbeitgeber eine Fortbildungsvereinbarung getroffen haben.