Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
"wie ist folgende Arbeitszeit in meinem Arbeitsvertrag zu definieren?"
Vertraglich ist festgelegt, dass Sie 30 Wochenstunden leisten sollen. Diese Arbeitszeit ist auf 3-5 Tage zu verteilen, sie beide haben sich auf eine Verteilung der 30 Stunden auf 3 Arbeitstage geeinigt. Diese üben Sie auch praktisch so seit 2014 aus.
Eine Veränderung dieser Verteilung kann der Arbeitgeber hier letztlich im Rahmen seines Direktionsrecht aus § 106 GewO wohl langfristig durchsetzen, da sich die vom Arbeitgeber angeforderte Verteilung ja immer noch im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung befände.
Das Problem ist derzeit, dass damit von Ihrer individuell ausgehandelten Verteilung auf 3 Tage zu Ihrem Nachteil abgewichen werden soll, da Sie nun 4 Tage zu 7,5 Stunden zur Arbeit erscheinen müssten. Insofern sollten Sie hier im beiderseitigen Interesse eine Vereinbarung finden, die beiden Seiten gerecht wird.
Ich hoffe Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und würde mich über eine positive Bewertung freuen, welche Sie durch das Anklicken von 3-5 Bewertungssternen abgeben können.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-