Arbeitsrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte Ratsuchende.
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Inhalt des Schreibens ist mit nicht so ganz klar: Darf ich Sie fragen: Haben Sie denn nun einen Kündigung des Arbeitgebers erhalten?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Ratsuchende,
haben Sie vielen Dank.
Dieses Schreiben ist meiner Ansicht nach eindeutig keine Kündigung. Es stellt (wie auch aus der Bestätigung am Ende des Schreibens ersichtlich allein eine Information dar.
Der Informationsgehalt des Schreibens ist eher fragwürdig (gesetzlliche Kündigungsfris nicht eingehalten)
Es bringt daher für Sie keinerlei Vorteil wenn Sie dieses angebliche Kündigungsschreiben unterzeichnen. Rechtlich gesehen ist dieses Schreiben unsinnig.
Eine Unterzeichnung des Schreibens führt zu keiner Kündigung, so dass ich Ihnen empfehle dieses Schreiben nicht zu beachten.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
ja, der Arbeitgeber muss Ihnen eine gesonderte Kündigung schreiben. Wenn er in die Kündigung schreibt, dass Sie die Kündigung wollten dann wäre dies unklug, da dies keinen hinreichenden Kündigungsgrund darstellt und Sie gegen die Kündigung erfolgreich im Wege einer Kündigungsschutzklage vorgehen können.
wenn Sie krank geschrieben sind, dann bedeutet dies, dass Sie von Ihren Arbeitspflichten vollständig entbunden sind. Das bedeutet, Sie müssen sich selbstverständlich nicht mit dem Arbeitgeber herumschlagen, brauchen an keinen Treffen teilzunehmen müssen keine Verhandlungen mit dem Arbeitgeber führen und so weiter.
Das einzige wozu Sie verpflichtet sind, ist, dass Sie Ihre Erkrankung unverzüglich mitteilen und Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen. Dies sind rechtlich gesehen Ihre einzigen Verpflichtungen.
Gerne!