Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Gerne will ich Ihnen Ihre Frage auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts beantworten und Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Zunächst einmal kommt es auf den Inhalt des Arbeitsvertrags und die Nutzungsmöglichkeit von privater E-Mails an.
Sofern sich in dem E-Mailpostfach auch private E-Mails befanden, hätte ein Zugriff - ohne hinreichende Begründung - nicht erfolgen dürfen.
Ohne Kenntnis der konkreten vertraglichen Gestaltung ist es schwierig, eine rechtssichere Auskunft in Ihrem Fall zu erteilen.
Allerdings dürfte mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit im Falle einer gerichtlichen Überprüfung eine "Kündigung" bei dem ÜberlassungsAG unzulässig sein.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung.
Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-