Sehr geehrte Ratsuchende,
eine etwaige Stellungnahme hat hier nur für die Personalakte eine klärende Wirkung und macht den Sachverhalt transparenter. So erreichen Sie, ev. noch eine weitere Chance als Führungskraft zu bekommen.
Wenn Sie nicht selbst kündigen und eine angeordnete Tätigkeit nicht entgegen dem Arbeitsvertrag verweigern, wird es keine Sperre geben.
Vgl. Sie die Formulierung zur Sperrzeit in § 159 SGB II:
"Ein versicherungswidriges Verhaltenliegt vor, wenn ... der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe)."
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/BJNR059500997.html#BJNR059500997BJNG057800308
Dazu kommt, dass es für den Arbeitgeber sehr schwierig bis nahezu möglich ist, Sie wirksam zu kündigen als reinen sog. "low performer", wenn Sie ansonsten Ihren Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nachkommen. Wird man Sie kündigen wollen, wird man einen anderen Grund finden müssen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
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Mit freundlichen Grüßen