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Kategorie:
Arbeitsrecht
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raschwerin ist jetzt online.
Ich habe im april 2014 eine fortbildung zur verantwortlichen
Kundenfrage
Ich habe im april 2014 eine fortbildung zur verantwortlichen pflegefachkraft begonnen. Zu diesem zeitpunkt war meiner pflegedienstleitung und hausleitung bereits bewusst das ich an einer Depression erkrankt bin und das ich denn kurs eigentlich erst später anfangen hätte wollen. Meine hausleitung hat mich dann quasi bereits an der schule angemeldet. Ich musste eine rückzahlungsvereinbarung unterschreiben. Im november 2014 war ich dann aufgrund der depression krank geschrieben. Im dezember 2014 teilte ich meiner pflegedienstleitung mit das ich die schule aufgrund meiner erkrankung und der doppelbelastung mit der leitung einer station abbrechen müsse. Mittlerweile bin ich seid 7 wochen krank geschrieben und habe auch gesundheitsbedingt gekündigt (zum 30.9.15) da die depressionen aufgrund der sehr angespannten arbeitssituation u tlw auch mobbingartigen verhaltens seitens meiner vorgesetzten akut erneut aufgetreten ist. Jetzt soll ich die kursgebüren 2600 euro plus über 5000 euro für meine freigestellten arbeitsstunden zurückzahlen. Ich war zu jeder zeit meiner erkrankung in behandlung meiner hausärztin eines neurologens und einer psychotherapeutin. Aufgrund meiner depression ist es mir nicht möglich unter den dort gegebenen Rahmenbedingungen zu arbeiten. Meine frage nun ist das alles rechtens wenn es aus gesundheitlichen aspekten einfach keinen anderen ausweg gibt als die Kündigung?
Gepostet:
vor 2 Jahren.
Kategorie:
Arbeitsrecht
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Experte:
RAin_Meeners
hat geantwortet vor 2 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank ***** ***** Anfrage bei JustAnswer. Bevor ich diese beantworten kann, benötige ich folgende weitere Informationen:
- Wortlaut der Rückzahlungsklausel
- In welcher Höhe wurde Ihr letzter Lohn ausbezahlt (unterhalb 1.079,99 €)? [Bestehen Ihrerseits Unterhaltspflichten?]
Mit freundlichen Grüßen
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