Arbeitsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Eine Kündigung bedarf gem. § 623 BGB immer der Schriftform.
Eine mündliche Kündigung ist unwirksam und daher unbeachtlich.
Richtig ist, dass wenn sie unter sechs Monate arbeitet, wird der Urlaub anteilig zusteht.
Nach ihrer Schilderung hat sie zwei Tage Urlaub pro Monat, also insgesamt acht Urlaubstage bei vier Monaten.
Ich hoffe ihre Anfrage zu ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen von der Nordsee
Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt