Arbeitsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller, vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich muss zunächst nachfragen: Was steht denn in Worten im Vertrag geschrieben ?
der genau Wert des monatlichen Bruttos was davor als Zahl steht.
Vielen Dank für die Klarstellung.
also z.B.: 40000€ Monatliches Brutto, in Worten Vierzigtausend
Aus juristische Sicht liegt ein offensichtlicher Irrtum vor, wenn in den Verhandlungen zum Abschluss des Arbeitsvertrages etwas anderes vereinbart worden ist, als im Vertrag geschrieben steht.
Es handelt sich um einen sogenannten Erklärungsirrtum.
es wurde nichts verhandelt, mir wurde der Vertrag so als Entwurf vorgelegt und dann nochmal als Vertrag.
aber ich dachte mir sowas schon bald, wer auch zu schön gewesen :-)
Ja, tut mir echt leid.
Nach § 119 BGB ist der Vertrag durch den Arbeitgeber anfechtbar.
Damit wird dieser rückwirkend nichtig bzw. tritt anstelle der falschen Vergütung die übliche Vergütung.
Ich hätte Ihnen gern etwas anderes gegönnt, aber dies läßt sich nicht umsetzen.
was ist denn meine übliche Vergütung, das was zuvor Vertraglich geregelt wurde?
also der alte Vertrag?
was ist im alten Vertrag geregelt ?
und sollte denn der Betrag weitergelten ?
Zitat: "Damit wird dieser rückwirkend nichtig bzw. tritt anstelle der falschen Vergütung die übliche Vergütung."
ich überleg grad wie ich mich am besch*** ausdrücke damit ich nicht falsch verstanden werde :-))
Sehr geehrter Fragesteller, Sie müssen mir schon weitere Informationen geben.
Warum sollte denn ein neuer Vertrag geschlossen werden ?
Was war bisher vereinbart ?
Sind Verhandlungen geführt worden ?
Alle Umstände sind für die jursitische Bewertung maßgend.
weil ich in eine andere Arbeitsposition gewechselt bin und dort der Firma mehr Geld einbringe
ja, gut und was wurde zum Gehalt vereinbart.
zuvor war eine mittlere 4 stellige monatliche Bruttosumme vereinbart
und sollte sich da etwas ändern ?
ja es sollte mehr geben wieviel darüber wurde mit mir nicht verhandelt, sondern man hat mir einen 5 stelligen Vertrag vorgelegt
Ok, das hört sich schon etwas anders an.
den habe ich vor lauter schreck unterschrieben
Hatte bereits vorher jemand diese Position ? Und wissen Sie, was dieser verdient hat ?
Halten Sie selbst das Gehalt für angemessen ?
nein ich bin in einer IT-Consulting angestellt und dort nun als QS-Manager unterwegs, ich kann mir nur nicht vorstellen das die mir dafür 40k monatlich anbieten und wollte auf nummer sicher gehen
nein deutlich zu hoch angesetzt
Das besten, Sie gehen in die Offensive und sprechen direkt beim Arbeitsgeber vor.
Es nutzt ja alles nichts. Es muss eine Klärung herbeigeführt werden.
ja
Sie haben auch eine gute Verhandlungsposition.
ich wollte es erstmal gegen unsere Buchführung laufen lassen, evtl meinen die es ja ernst :-)
Grundsätzlich ist das Gehalt erst mal so vereinbart. Den Irrtum muss die andere Seite erst einmal darstellen.
Vielleicht warten Sie in der Tat erst einmal die nächste Abrechnung ab.
wie sieht es aus, falls die mir das Geld überweisen, ist der Vertrag dann gültig/belastbar?
dann ja.
Der Arbeitgeber hat schließlich auch eine Kontroll- und Prüfungspflicht.
selbst wenn die danach trommeln mit irrtum usw?
und Gehälter können frei vereinbart werden, wenn nicht gerade ein Tarifvertrag greift.
sowas gibts in dem laden nicht, nichtmal einen Betriebsrat gibts
na dann
ihre Chancen sind vielleicht gar nicht so schlecht.
Warten Sie erst einmal ab.
ok, ich glaub das langt mir erstmal an info's
ok, gern geschehen.
haben sie vielen dank für die geduld mit mir und mein rumgedruxxe :-)
einen schönen Abend wünsche ich ihnen
ebenso
über eine positive Bewertung würde ich mich freuen.
Vielen Dank XXXXX XXXXX Gute.
;-) gibts danke...