Arbeitsrecht
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Sehr geehrter Fragestelle, vielen Dank für Ihre Schilderung.
Wie lautet Ihre rechtliche Frage ?
Hallo Herr Trosemeier
Hallo
Ich habe nicht gewusst das ich mich wenn ich Arbeite gefunden habe mich Beschäftigen beim Arbeitsamt melden muss. Denn ich habe davor kein mal Arbeitslosen Geld bezogen. Der sach verhalt sieht so aus ich habe 2 Jahre bei der Deutschen Post gearbeitet. Wurde aber dann Gekündigt. 7 Monate habe ich Arbeitslosen Geld bezahlt bekommen bis ich wieder von der Deutschen Post ein Vertrag bekommen habe ich wusste aber das sie im ersten Monat kein Lohn zahlen so mit habe ich in dem ersten Monat wo ich gearbeitet habe noch Arbeitslosen Geld bekommen wo mit ich meine Miete usw. bezahlt habe ich war drauf angewiesen .
Sehr geehrter Fragesteller, vielen Dank für Ihre weitere Darlegung.
Richtig ist, dass Sie verpflichtet gewesen sind, die Arbeitsaufnahme unmittelbar anzuzeigen.
Als ich erfahren habe das es mir da Geld nicht zu stand habe ich es von meinem ersten lohn sofort zurück bezahlt. und jetzt habe ich strafe von 700 Euro noch mal bekommen.
Das habe ich nicht gewusst und ich weiss unwiesenheit schütz nicht vor strafe. aber ich wer doch mietellos gewesen in diesem Zeitraum. wie ist das rechtszuvertiegen?
Haben Sie einen Strafbefehl erhalten ?
JA
ok.
Heute Zahlung von 700 Euro Tagessatz von 20 Euro 35 Tage Einspruch in 14 Tagen.
Die Strafe erscheint mir ein wenig übersetzt, auch und insbesondere im Verhältnis zum entstandenen Schaden, den Sie aber umgehend wieder gut gemacht haben.
Sie sollten daher gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen.
Es findet dann eine Hauptverhandlung statt. Dort können Sie Ihre Beweggründe schildern und können meines Erachtens mit der Milde des Gerichts rechnen.
So sehe ich das auch, strafe völlig okay aber so eine Summe ich habe nicht mal so viel von AG bekommen.
Mit etwas Glück läßt sich sogar eine Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld erlangen.
Der Einspruch dürfte vorliegend Sinn machen.
Soll ich z.b. im Einspruch Kontoauszüge usw. da legen?
Das ich kein Einkommen zu der Zeit hatte und Mittellos gewesen wer.
Das ist beim Einspruch nicht notwendig. Es findet - wie gesagt - eine Verhandlung statt. Dort können Sie dann alles darlegen und Dokumente vorlegen.
Okay das werde ich machen, sehr herzlichen dank.
gern geschehen.
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Vielen Dank und alles Gute und viel Erfolg
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