Sehr geehrter Ratsuchender,
Sehr geehrte Ratsuchende,
ich beantworte Ihre Frage aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben und des von Ihnen ausgelobten Einsatzes folgendermaßen.
Hat Ihre Firma mehr als 10 Arbeitnehmer und wurden Sie betriebsbedingt gekündigt, so haben Sie einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gem. § 1a KSchG. Wird Ihnen bei Ablehnung der Ersatzstelle keine Abfindung angeboten, so müssen Sie vor dem Arebeitsgericht klagen. Nach Eingang der Kündigung müssen Sie binnen 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen. Die Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdient pro Beschäftigungsjahr.
Was Sie unterschrieben haben, kann ich nicht beurteilen, da ich den Text nicht kenne und dies auch im Rahmen der Internetberatung nicht möglich ist.
Ich hoffe, behilflich gewesen zu sein.
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Mit besten Grüssen
Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin