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troesemeier
,
Rechtsanwalt
Kategorie:
Arbeitsrecht
Zufriedene Kunden:
16816
Erfahrung:
seit 1995 als selbständiger Rechtsanwalt tätig.
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troesemeier ist jetzt online.
Folgende Frage: Ich bin selbst.Handelsvertreter nach HGB 84
Kundenfrage
Folgende Frage:
Ich bin selbst.Handelsvertreter nach HGB 84 und habe seit über 10 Jahren eine Bürokraft.
Mit ihrer Arbeit bin ich seit längerem unzufrieden.
Nun habe ich festgestellt(vor 1 Woche) dass Sie interne Gespräche und Schriftwechsel zwischen ihr und mir an dritte weitergibt!
Habe ich hier irgendwelche Handhabe einer Kündigung nach § 626 BGB.
Möchte am besten seit gestern nicht mehr mit ihr zusammenarbeiten da das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.
Vielen Dank XXXXX XXXXX Antwort.
MfG
M.Stäger
Gepostet:
vor 6 Jahren.
Kategorie:
Arbeitsrecht
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Experte:
troesemeier
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage beantworte ich wie folgt:
Grundsätzlich kann bei einem schweren Vertrauensbruch eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Voraussetzung für die Wirksamkeit ist, dass der Pflichtverstoß derart gravierend ist, dass ein Hinnehmen/Abwarten der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zumutbar erscheint.
Da im Zweifel immer damit zu rechnen ist, dass der Arbeitnehmer der außerordentlichen Kündigung widerspricht und Klage vor dem Arbeitsgericht erhebt, sollte abgewogen werden, ob nicht eine ordentliche Kündigung sinnvoller ist, da vorliegend dann eine Kündigungsschutzklage nicht erhoben werden kann.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.
troesemeier und weitere Experten für Arbeitsrecht sind bereit, Ihnen zu helfen.
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Kunde:
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Hallo Herr Rösemeier,
erst einmal vielen Dank für Ihre Antwort.
Die dame hat Details zu Lohnabrechnungen und diversen anderen Sachen nach aussen getragen.Kann man den nicht einen Deal machen nach dem Motto:Wir lösen in beiderseitigem Eivernehmen das Arbeitsverältnis zum 1.1.2012 auf und ich verzichte auf eine fristlose Kündigung!
Würde ihr auch keine Steine hinterherwerfen.Möchte aber nicht noch 4 Monate,bei einer ordentlichen Kündigung warten,da es eh nicht mehr zu kitten ist.Wie sehen Sie das?
Danke sehr
Experte:
troesemeier
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Es besteht immer die Möglichkeit eine einvernehmliche Vertragsaufhebung vorzunehmen. Damit wäre in jedem Fall beiden Seiten gedient und Sie müssen mit keinem arbeitsgerichtlichen Verfahren rechnen.
Stellen Sie Ihre eigene Frage zum Thema Arbeitsrecht.
Kunde:
hat geantwortet vor 6 Jahren.
das wäre doch auch von Vorteil für die MA,oder sehe ich das falsch?
Könnte ihr doch theoretisch mit einem Vermerk im Arbeitszeugnis einen "reinwürgen" wenn ich wollte,oder?
Wie würden Sie an meiner Stelle vorgehen?
Dankesehr
Experte:
troesemeier
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Ich würde an Ihrer Stelle ebenso versuchen, einen Aufhebungsvertrag zu schließen.
Eine fristlose Kündigung macht sich im Lebenslauf sicher nicht so gut.
Stellen Sie Ihre eigene Frage zum Thema Arbeitsrecht.
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