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RASchiessl
,
Rechtsanwalt
Kategorie:
Arbeitsrecht
Zufriedene Kunden:
27805
Erfahrung:
Langjährige Tätigkeit im Zivilrecht
32916861
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RASchiessl ist jetzt online.
Guten Morgen, ich würde gerne wissen, ob der Arbeitgeber
Kundenfrage
Guten Morgen,
ich würde gerne wissen, ob der Arbeitgeber die Lohnabrechnung einbehalten darf, mit der Begründung, daß diese falsch sei und im nächsten Monat berichtigt wird.
In diesem Fall handelt es sich um eine Lohnabrechnung mit Jahresprämie und unser Chef möchte, daß wir ihm unterschreiben, daß wir auch bei wiederholter Zahlung keinen Anspruch auf diese Prämie (er zahlt diese dieses Jahr zum zweiten mal) haben.
Meine Kollegin und ich sind im Büro tätig und händigen normalerweise die Abrechnungen aus.
Unser Chef meinte, wenn ein Mitarbeiter nicht unterschreibt, dürfen wir ihm die Abrechnung nicht aushändigen mit oben genannter Begründung.
Ich kann mir nciht vorstellen, daß dies rechtens ist.
Vielen Dank.
MfG
Gepostet:
vor 6 Jahren.
Kategorie:
Arbeitsrecht
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Experte:
RASchiessl
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In der Sache nehme ich Stellung wie folgt:
Die Verpflichtung zur
Lohnabrechnung
ist Nebenpflicht des Arbeitgebers aus dem geschlossenen Arbeitsvertrag.
Das bedeutet, der Arbeitgeber ist verpflichtet die Lohnabrechnung an die Arbeitnehmer pünktlich auszuhändigen.
Dieser Anspruch auf Abrechnung, der auch die Aushändigung der Abrechnung beinhaltet ergibt sich aus einer analogen Anwendung der §§ 65 ff HGB (diese Regelung stammt eigentlich aus dem Handelsvertreterrecht).
Der Arbeitnehmer hat daher einen klagbaren Anspruch auf Aushändigung der Abrechnung.
Der Hintergrund der Anweisung Ihres Arbeitgebers ist, dass er die sogenannte betriebliche Übung bei Zahlung der Jahreprämie verhindern will.
Wenn der Arbeitgeber wiederholt (das bedeutet mindestens 3 mal) eine Prämie freiwillig und ohne Einschränkung zahlt, dann haben die Arbeitnehmer zukünftig einen Anspruch auf die Zahlung dieser Jahresprämie. Dies will der Arbeitgeber offenbar mit dieser etwas fragwürdigen Methode frühzeitig verhindern.
Rechtlich gesehen ist diese Methode vollkommen unnötig, da der Arbeitgeber ja nur erklären muss, dass er diese Jahresprämie freiwillig und ohne Rechtspflicht zahlt.
Allein dadurch kann er eine betriebliche Übung verhindern.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen einen ersten Überblick verschafft zu haben und
bitte meine Antwort zu akzeptieren.
Sie akzeptieren in dem Sie auf das grüne Feld "Akzeptieren" klicken.
Falls Sie Rückfragen haben stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich bin auch gerne bereit, Ihnen in anderen Angelegenheiten zur Seite zu stehen.
Beachten Sie bitte, dass das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen zu einer völlig anderen Beurteilung des Sachverhalts führen kann. Die Frage wurde beantwortet unter der Maßgabe, dass Sie die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gelesen haben und bereit sind, meine Antwort nach den gesetzlichen Vorgaben zu akzeptieren.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
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Experte:
RASchiessl
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Soweit Sie keine weiteren Nachfragen haben, bitte ich höflich meine Antwort zu akzeptieren indem Sie auf das grüne Feld "Akzeptieren" klicken.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
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