Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In der Sache nehme ich Stellung wie folgt:
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist bei Arbeitnehmern, die ohne
Führerschein die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen können, ein personenbedingter Kündigungsgrund.
Die
Kündigung ist möglich, wenn Sie d nicht auf einem anderen (freien) Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden können
und andere Überbrückungsmaßnahmen nicht zumutbar sind.
Wenn Ihnen jedoch nur vorläufig der Führerschein entzogen wurde (bis Dezember) so ist es dem Arbeitgeber jedoch zuzumuten Sie bis Dezember vorläufig auf einem anderen Posten weiterzubeschäftigen.
Ist der Führerscheinentzug dagegen endgültig und Ihr Arbeitgeber kann Sie nicht auf einen anderen Posten versetzen auf dem Sie keinen Führerschein benötigen, so kann eine Kündigung von Seiten des Arbeitgebers ausgesprochen werden.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen einen ersten Überblick verschafft zu haben und
bitte meine Antwort zu akzeptieren.
Sie akzeptieren in dem Sie auf das grüne Feld "Akzeptieren" klicken.Falls Sie Rückfragen haben stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich bin auch gerne bereit, Ihnen in anderen Angelegenheiten zur Seite zu stehen.
Beachten Sie bitte, dass das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen zu einer völlig anderen Beurteilung des Sachverhalts führen kann. Die Frage wurde beantwortet unter der Maßgabe, dass Sie die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gelesen haben und bereit sind, meine Antwort nach den gesetzlichen Vorgaben zu akzeptieren.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt